19.12.24 | von Annette Linau, Dr. Monika Wünnemann
„A Tax Pioneers Story“ – mit dieser Initiative der Gründungsmitglieder Eva Greil, Annette Linau, Monika Wünnemann und Stefan Groß diskutieren wir ein neues „Mindset“ im Steuerbereich und das insbesondere mit Blick auf die Frage, wie die Steuerwelt attraktiv für den Nachwuchs bleibt. So stehen Unternehmen, Steuerberater, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Wissenschaft, Politik und Verbände vor gänzlich neuen Herausforderungen. Fest steht, die Digitalisierung erfordert neue Formen der Zusammenarbeit. Dazu kommen mangelnde Ressourcen aufgrund von demografischen Veränderungen sowie eine teils andere Einstellung der neuen „Tax Talents“. Das Interesse an diesen Zukunftsthemen ist enorm, was auch die „Tax Pioneers-Panels“ bei der diesjährigen Tax Technology Conference nochmals unterstrichen haben. Die Resonanz war durchweg positiv und es zeigte sich, dass die Themen nahezu jeden in der Steuerwelt betreffen.
Balance und Wagnis bei der Betriebsprüfung – neues Mindset für mehr Erfolg
Unter dem Motto „Balance und Wagnis bei der Betriebsprüfung – neues Mindset für mehr Erfolg“ fand eine intensive Diskussion zum Einsatz von Steuerkontrollsystemen (SKS) im Rahmen der Betriebsprüfung statt. In Deutschland wird derzeit die Anwendung des Art 97 § 38 EG AO, also die Prüfung von SKS durch die Betriebsprüfung in verschiedenen Bundesländern pilotiert. Aus ihrer bisherigen Erfahrung in NRW haben Markus Hülshoff, OFD NRW, und Annette Linau, Evonik, berichtet. Unter der Überschrift „Erprobung alternativer Prüfungsmethoden“ hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (DAC 7-Umsetzungsgesetz) die Vorschrift des Art 97 § 38 EG AO als so genannte Experimentiervorschrift eingeführt. Diese Vorschrift zur Erprobung alternativer Prüfungsmethoden eröffnet der Betriebsprüfung die Möglichkeit, den Unternehmen für eine nachfolgende Außenprüfung eine angemessene Beschränkung der Ermittlungsmaßnahmen („Erleichterung bei der nachfolgenden Prüfung“) zuzusagen, sofern eine Prüfung des Steuerkontrollsystems (SKS) dessen Wirksamkeit bestätigt hat und keine Änderung der Verhältnisse eintritt.
Die Idee, ein SKS zu implementieren, basiert auf den Erfolgen ähnlicher Modelle in anderen Ländern, wie der Begleitenden Kontrolle in Österreich und dem Horizontal Monitoring in den Niederlanden. Deutschland schafft mit dieser Vorschrift die Möglichkeit einer „Vertrauensdividende“ für den Steuerpflichtigen, der durch die aus steuerlicher Sicht freiwillige Implementierung eines SKS seine Compliance dokumentiert. Hierbei spielt die Digitalisierung sowie korrespondierende Technologien eine zentrale Rolle. Process Mining, Workflow-unterstützende Systeme, Anwendungen bzw. Methoden zur Verbesserung der Datenqualität und nicht zuletzt der Einsatz Künstlicher Intelligenz ermöglicht es Unternehmen, ihre steuerlichen Prozesse digital zu überwachen und Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen. Diese Technologien fördern die Steuer-Compliance und erleichtern es gleichzeitig der Finanzverwaltung Daten automatisiert und zielgerichtet zu prüfen. Entsprechend bietet die Umstellung auf digitale Steuerkontrollsysteme sowohl für Unternehmen als auch für die Finanzverwaltung erhebliche Vorteile. Durch die digitale Überwachung können Prüfungen schneller und zielgerichteter durchgeführt werden, was den Prüfungsaufwand weiter reduziert.
Allerdings erfordert die Prüfung nach § 38 EGAO auch einen generellen “Kulturwandel” auf beiden Seiten, um zügig zu einer mehr kooperativen, transparenten und vertrauensvollen Form der Betriebsprüfung zu kommen. Vor der Erlangung von Prüfungserleichterungen nach § 38 EGAO ist es entscheidend, ein gemeinsames Verständnis darüber zu entwickeln, was ein wirksames SKS ausmacht. So ist bereits die Erkenntnis essenziell, dass es kein universelles „One-Fits-It-All“-SKS gibt, das für alle Steuerpflichtigen angewendet werden könnte, da jedes Unternehmen mit seinen Prozessen, Systemen und Geschäftsmodell individuell ist. Dies erschwert natürlich die Prüfung und die Vergleichbarkeit.
Aktuelle Diskussionspunkte betreffen zudem die Prioritätensetzung bei den sieben Grundelementen des IDW PS 980 (d. h. Tax Compliance-Kultur, Tax Compliance-Ziele, Tax Compliance-Organisation, Tax Compliance-Risiken, Tax Compliance-Programm, Tax Compliance-Kommunikation und Tax Compliance-Überwachung sowie Verbesserung). Weiter gibt es Fragen zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des SKS und zur Definition von Risiken, die unabhängig von der Unternehmensgröße vorliegen könnten. Ein gemeinsames Verständnis von Begrifflichkeiten wie auch unterschiedliche Erfahrungsstände der an den Pilotprüfungen Beteiligten müssen entsprechend überwunden werden. Die wichtigste Frage aber, auf die es gilt, eine valide Antwort zu finden ist: Wann sieht die Finanzverwaltung ein SKS als wirksam an – und teilen alle 16 Bundesländer die gleiche Ansicht? Aus Sicht der Unternehmen wäre dabei eine Orientierung am IDW PS 980 wünschenswert, zumal bereits viele Unternehmen ein sogenanntes TCMS eingerichtet haben, das sich an diesen Grundsätzen orientiert.
Chancen und Risiko im Bereich Tax – Anreize für einen Workflow in der Steuerabteilung
In einer weiteren Diskussionsrunde stellten Bettina Rodenberg, Henkel AG & Co. KGaA und Dominik Wellmann, Mercedes Benz Group AG die Herausforderungen des Alltags in der Steuerfunktion und die damit einhergehenden „Workflows“ bei den täglichen Abläufen vor. Die anschließende Diskussion zeigte, dass eine Kulturveränderung und Paradigmenwechsel hin zu einer innovativen Organisationskultur unverzichtbar ist – sowohl für die Unternehmen, als auch für die Finanzverwaltung. Hierzu gehört auch eine moderne Führungskultur sowie ein strategisches Management für die Arbeit mit KI, TaxTech-Tools sowie neuen digitalen Formaten.
Neue Techniktipps und Werkzeuge für mehr Gelassenheit – was hilft bei immer mehr Compliance/Bürokratie?
In einer dritten Diskussionsrunde führte Florian Köbler, Bundesvorsitzender DStG zu den zunehmenden Compliance-Pflichten und dem hiermit verbundenen Bürokratieaufwand ein, der auch die Finanzverwaltung trifft. Hier ist in den nächsten Jahren mit einem demografisch bedingten starken Rückgang der Beschäftigten zu rechnen mit der Folge, dass die Finanzverwaltung die entstehenden Aufgaben perspektivisch mit deutlich geringeren Ressourcen zu bewältigen hat. Welche „Werkzeuge” helfen hier und was hilft bei immer mehr Compliance und Bürokratie?
Alle Diskutanten waren sich einig, dass hierfür nicht nur agile Prozesse und Strukturen, sondern auch ein neues Mindset erforderlich sind, das sich weg von Einzelfalldenken hin zu einer pragmatischen Herangehensweise ändern muss. Hinzu kommt der notwendige Einsatz von intelligenten Systemen, um trotz komplexester Rahmenbedingungen entsprechende Strukturen und Synergieeffekte zu schaffen und Ressourcen zu sparen. Erforderlich in diesem Zusammenhang seien auch Maßnahmen zur Dezentralisierung von Entscheidungen, vertikale Kommunikationsstrukturen sowie eine Modernisierung der Aus- und Weiterbildung von Führungskräften und Mitarbeitern.
„Tax Pioneers-Abend“ beim Tax Forum Berlin am 7. April 2025
Beim „Tax Pioneers-Abend“ am 7. April 2025 erwartet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Drinks und Barbecue spannende Diskussionen rund um „KI und New Work“. Aktuelle Informationen zu der Konferenz finden sich unter: bdi.eu/tax-forum-berlin. Seid dabei und merkt Euch jetzt schon den Termin am 7./8. April 2025 in Berlin vor!